Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen (§ 35c EStG)

Seit dem 1.1.2020 gilt der Steuerbonus nach § 35c EStG. Staatlich gefördert werden energetische Baumaßnahmen an selbstgenutzten eigenen Wohngebäuden, die nach dem 31.12.2019 begonnen haben und vor dem 1.1.2030 abgeschlossen sind. Dies gilt für Gebäude, die älter als 10 Jahre sind und deren Eigentümer es selbst bewohnen.

Der Steuerbonus umfasst Baumaßnahmen wie zum Beispiel die Erneuerung der Heizungsanlage oder Wärmedämmung von Wänden, Dächern und Decken.
Ebenfalls gefördert wird

  • die Erneuerung von Fenstern und Außentüren

 
Die maximale Steuerermäßigung beträgt 40.000 € in einer zeitlichen Staffelung. Diese ist gekoppelt an verschiedene Anforderungen. Unter Anderem muss die Baumaßnahme durch ein anerkanntes Fachunternehmen dürchgeführt werden. Darüberhinaus muss das Fachunternehmen eine Bescheinigung für die Vorlage beim Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Muster (§ 35c Abs. 1 S. 7 EStG) erstellen.

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema: 0 25 96 / 5 28 42 – 0

Musterbescheinigung BFM

 

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums: https://www.bundesfinanzministerium.de